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Hausordnung

VORWORT

Gemeinsam in die Zukunft – das ist das Leitbild der Donau-Realschule Lauingen.

Es erinnert uns daran, dass wir – Schüler, Eltern und Lehrer – eine gemeinsame Zielsetzung haben und jeder Einzelne Verantwortung für den Weg dahin trägt. Ein achtsames Miteinander, gegenseitiger Respekt und Wertschätzung lassen ein positives Schulklima gut gelingen. Dazu helfen uns einige Vereinbarungen, die allerdings aufgrund der Pandemie situationsangemessen regelmäßig angepasst werden müssen. Prinzipiell ist es immer notwendig, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst mit sich selbst und den anderen umzugehen.

I. Grundsätzliches Verhalten

Die Donau-Realschule Lauingen wird von uns geprägt. Höfliches, faires Verhalten untereinander, ein positives Auftreten im Umfeld unserer Schule und ein pfleglicher Umgang mit den Gegenständen sind für alle selbstverständlich. Wir grüßen uns, formulieren unser Anliegen klar und sprechen in ganzen Sätzen.

  1. Durch offene Gespräche lösen wir Missverständnisse und Konflikte. Dabei ist es sinnvoll, zuerst das Gespräch mit dem Beteiligten zu suchen. Danach kann das Einschalten des Klassenleiters/der Klassenleiterin, von Klassensprechern, Streitschlichtern oder Verbindungslehrern hilfreich sein. Erst wenn diese Lösungsversuche zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingebunden.
  2. Sachbeschädigungen, die in einem Klassenzimmer, den Toiletten oder in der Schule geschehen, werden dem Klassenleiter oder im Sekretariat gemeldet. Die Klasse bzw. der verursachende Schüler übernimmt hierfür die Verantwortung.
  3. Wir unterlassen alles, was uns oder unsere Mitmenschen gefährden könnte.
  4. Der schulische Alltag erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit und Konzentration. Um erfolgreich zu arbeiten, ist eine ordentliche Vorbereitung selbstverständlich. Dazu gehören sorgfältig ausgeführte Hausaufgaben, das Mitbringen von Büchern, Heften, Arbeitsmaterial, Sportbekleidung und Hallenturnschuhen sowie rechtzeitige Anwesenheit.
  5. Die Anweisungen der Lehrkräfte, Verwaltungsangestellten, Hausmeister, Reinigungskräfte, beauftragter Schüler und Schülersprecher werden befolgt.
  6. Gegenseitige Wertschätzung zeigt sich auch in einer ordentlichen, angemessenen Kleidung.
II. Aufenthalts- und Pausenregelung
  1. Alle Schüler bleiben nach Betreten des Schulhauses in der Aula. Um 7:45 Uhr werden die Klassenzimmer aufgesucht und die Materialien für die erste Stunde vorbereitet. Ab 7:50 Uhr gehen die Schüler zu den Fachräumen.
  2. Während des Stundenwechsels bleiben die Schüler im Klassenzimmer.
  3. Alle Schüler bleiben während der Unterrichtszeit, in Freistunden, bei Pausen und auch in der Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht aus versicherungstechnischen Gründen auf dem Schulgelände. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn ein Schüler in der Mittagspause seine Mahlzeit außerhalb des Schulbereichs kaufen muss.
  4. Die Mensa/Cafeteria der Berufsschule kann bis 7:45 Uhr und ab 12:05 Uhr sowie in der Sportpause genutzt werden.
  5. Erziehungsberechtigte und von ihnen beauftragte Personen melden sich bitte immer im Sekretariat an. Unbefugte Personen haben keinen Zutritt zum Schulgelände.

Pause

  1. Die Schüler verlassen die Klassenzimmer, die von der Lehrkraft abgeschlossen werden.
  2. Der Pausenverkauf findet auf dem Pausenhof statt.
  3. Während der Pause halten sich die Schüler in der Aula bzw. im Pausenhof auf. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sind die Klassenzimmer in dieser Zeit abgeschlossen. Um 10:30 Uhr gehen die Schüler wieder in ihre Klassenzimmer bzw. in die Fachräume, sodass sie rechtzeitig zu Stundenbeginn um 10.35 Uhr an ihrem Platz sind.
  4. Die Kicker und Tischtennisplatten dürfen bis 07:45 Uhr, während der Pause und ab 12:50 Uhr benutzt werden.

Die bewegte Pause findet nur nach Aushang in der Aula auf dem Hartplatz statt.

III. Fahrzeuge
  1. Fahrräder werden in der Fahrradhalle abgestellt.
  2. Die Schule haftet nicht für Fahrräder und motorisierten Zweiradfahrzeuge.
  3. Auf dem Schulgelände werden Fahrräder und andere Zweiräder aller Art geschoben.

Das Fahren mit Fahrzeugen (auch E-Scooter, Skateboards o.ä.) ist im Schulhaus nicht erlaubt.

IV. Mülltrennung

Umweltschutz ist uns wichtig. Deswegen achten wir auf Müllvermeidung und Mülltrennung.

1. In den Klassenzimmern und in der Aula

Papier wird im blauen Papierkorb, Wertstoff im gelben Eimer und sonstiger Abfall im schwarzen Restmülleimer gesammelt. Papiertücher und Biomüll gehören in den Restmüll.

2. Tonersammlung

Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen von Druckern dürfen von zu Hause mitgebracht werden. Sie können im Sammelbehälter im evangelischen Religionsraum entsorgt werden.

V. Ordnung in den Klassenzimmern
  1. Jeder Schüler ist für seinen persönlichen Arbeitsplatz verantwortlich.
  2. Für persönliche Gegenstände, die beschädigt werden oder abhandenkommen, ist der Schüler/die Schülerin selbst verantwortlich. Es besteht kein Versicherungsschutz.
  3. Am Ende des Unterrichts:
    • werden vom Lehrer Display, Beamer, Dokumentenkamera und PC sowie alle anderen elektrischen Geräte ausgeschaltet
    • reinigt der Tafeldienst die Tafeln (auch die Kreideleiste)
    • stellt jeder Schüler seinen Stuhl auf den Tisch
    • wird das Licht ausgeschaltet
    • werden die Fenster geschlossen
    • werden die Karten zurückgebracht
    • wird das Klassenzimmer gesäubert, insbesondere der Boden vom Müll befreit. Leere Flaschen werden NICHT im Klassenzimmer gelagert!
    • wird das Klassenzimmer von der jeweiligen Lehrkraft abgesperrt

Jeder Schüler achtet darauf, dass das Klassenzimmer stets sauber ist!

  1. In Klassenzimmern und Fachräumen dürfen nur elektrische Geräte mit Prüfsiegel verwendet werden. Bei Geräten ohne Prüfsiegel besteht Privathaftung!
VI. Notwendige Meldungen

Folgende Sachverhalte melden wir unverzüglich im Sekretariat:

  1. Änderungen der Personalien (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  2. Unfälle auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit: Wird in diesen Fällen ein Arzt in Anspruch genommen, so ist ihm mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. In diesem Fall trägt die Kommunale Unfallversicherung Bayern die Kosten. Im Sekretariat liegen entsprechende Formulare bereit.
  3. Der Versicherungsschutz für unsere Schüler entfällt, wenn Abweichungen vom direkten Schulweg erfolgen. Eine Ausnahme stellt dar, wenn die SchülerInnen sich in der Mittagspause mit Lebensmitteln versorgen.
  4. Die Abwesenheit von Lehrkräften melden die Klassensprecher spätestens 5 Minuten nach Stundenbeginn.
VII. Verhinderung der Teilnahme am Unterricht
  1. Erkrankungen

Ihr Kind ist erkrankt und kann die Schule nicht besuchen. Bitte informieren Sie das Sekretariat bis spätestens 7.45 Uhr über folgende Wege: Schulmanager, Telefon, Anrufbeantworter. Mündliche Nachrichten über Geschwisterkinder oder Schulfreunde können nicht angenommen werden, ebenso Nachrichten an unterrichtende Lehrkräfte. Das Sekretariat ist ab 07:15 Uhr besetzt. Bei telefonischer Krankmeldung ist eine schriftliche Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten zusätzlich erforderlich und wird am ersten Tag der Genesung beim Absenzendienst der Klasse abgegeben.

Die Schule kann laut BaySchO § 20 die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, wenn

  • die Erkrankung mehr als zehn Tage dauert oder
  • sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen bzw. Zweifel an der Erkrankung bestehen.
  1. Versäumte Leistungsnachweise
  • Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung, so muss die Arbeit mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. In solchen Fällen entfällt die Möglichkeit einer Nachholschulaufgabe.
  • Angekündigte Leistungsnachweise und versäumte Arbeiten werden grundsätzlich am Nachmittag nachgeholt, in der Regel am Freitagnachmittag. Bei erneuter Erkrankung am Nachholtermin ist ein ärztliches Attest
  1. Befreiungen und Beurlaubungen vom Unterricht
  • Befreiungen (Beurlaubung wegen Zahnarztterminen o.ä.) vom Unterricht sind über den Schulmanager rechtzeitig, nach Möglichkeit mindestens drei Tage im Voraus zu beantragen und ausreichend zu begründen. Die Beurlaubung ist maximal bis 24 Stunden im Voraus möglich.
  • Geplante Arzttermine und Fahrprüfungen sind grundsätzlich am Nachmittag in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
  • Für Urlaubsreisen stehen ausschließlich die Ferien zur Verfügung. Ferienverlängerungen sind nicht möglich.
  • Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so kommt er nach Rücksprache mit der Lehrkraft ins Sekretariat. Die Eltern werden telefonisch von den Verwaltungsangestellten verständigt und holen das Kind im Sekretariat ab. Die Abholung ist durch Unterschrift zu bestätigen.
  1. Nachlernen
  • Bei Erkrankungen und Befreiungen vom Unterricht treten zwangsläufig Wissenslücken ein. Um diese so gut wie möglich zu schließen, lernen die betroffenen Schülerinnen und Schüler in Eigeninitiative und selbständig den versäumten Unterrichtsstoff nach.
  • Das umgehende Nachtragen von Hefteinträgen und Hausaufgaben ist hierfür eine notwendige Voraussetzung.
VIII. Feueralarm
  1. Die Lehrkräfte informieren zu Beginn des Schuljahres die Schüler über die entsprechenden Fluchtwege und über das bei Alarm erforderliche Verhalten. Der Fluchtplan hängt an der Klassenzimmertür. Die Klassenzimmertüre wird nicht abgeschlossen.
  2. Die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen, damit die Unterrichtsgruppe geschlossen am Sammelpunkt eintrifft. Der Sammelplatz ist der Sportplatz.
IX. Verbote
  1. Das Mitbringen und Konsumieren von Zigaretten, Vapes o.ä., Alkohol und Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände und dem näheren Umfeld der Schule verboten. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Bei schweren Verstößen folgt in der Regel die Einleitung des Entlassungsverfahrens.
  2. Das Kaugummikauen ist im Schulhaus verboten.
  3. Mobiltelefone müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet werden. Falls diese zu unterrichtlichen Zwecken benötigt werden, ist die jeweilige Lehrkraft für die Freigabe verantwortlich. Internetfähige Geräte dürfen ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken benutzt werden. Näheres regelt der Mediennutzungsvertrag.
  4. Das Tragen von Schildmützen (Cappys) im Unterrichtsraum ist untersagt.
  5. Das Mitbringen von Energydrinks ist verboten.
X. Inkrafttreten

Diese Regeln wurden in Absprache mit der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und werden von allen genannten Gruppen getragen.

 

 


Hier finden Sie unsere Verhaltensregeln im PDF-Format:

Verhaltensregeln 2023